Beim Testament ist die genaue Formulierung ein wichtiger Aspekt, damit nach dem Ableben alles geregelt ist. Ein entscheidender Punkt ist, ob jemand aus dem Nachlass etwas als Vermächtnis oder als Erbe bekommt. Bei beiden Punkten gibt es wichtige Unterschiede, die berücksichtigt werden sollten.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Bei einem Erbe tritt der Erbe als Rechtsnachfolge des Erblassers ein. Das bedeutet, dieser übernimmt alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen. Hierzu gehören Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden des Erblassers, Renditen und Co. Beim Vermächtnis ist es anders. Bei einem Vermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer ein Vermögensvorteil übergeben. Dies bedeutet, er erhält einen bestimmten Gegenstand, ein lebenslanges Nutzungsrecht für eine Immobilie oder eine Geldsumme. Als Erbe wird er nicht eingesetzt. Als Vermächtnisnehmer tritt man nicht in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein. Somit muss er sich nicht um die Verwaltung des Nachlasses kümmern oder sich auf Nachlassverbindlichkeiten einlassen. Eine Ausnahme ist es, wenn das Vermächtnis eine Immobilie oder ein Fahrzeug betrifft, auf dem Schulden lasten. Weiterhin muss der Vermächtnisnehmer sich nicht mit Miterben darüber einigen muss, wie das Erbe aufgeteilt wird. Somit hat ein Vermächtnisnehmer eine schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben, woraufhin das Vermächtnis erfüllt werden muss. Der Erbe muss den Gegenstand oder die vereinbarte Summe des Vermächtnisses herausgeben.
Welche Vorteile hat ein Vermächtnis?
Das Vermächtnis hat Vorteile für den „Erben“ und den Erblasser. Dieser kann sichergehen, dass ein bestimmter Gegenstand an eine Person weitergegeben wird, die er vorgesehen hat. Gerade bei sentimental wichtigen Gegenständen, Immobilien und Co. ist ein Vermächtnis eine gute Möglichkeit sicherzustellen, dass die Erben das Vermächtnis nicht ignorieren. Für den Vermächtnisnehmer gibt es den Vorteil, dass dieser keine Verantwortung gegenüber dem Nachlass hat. Er muss sich nicht um diesen kümmern oder für Nachlassverbindlichkeiten eintreten. Der letzte große Vorteil des Vermächtnisses ist es, dass sich der Nehmer nicht mit anderen Miterben und einen bestimmten Gegenstand oder eine Geldsumme streiten muss. Dies kommt in der Praxis oft vor, wobei die Prozedur schwierig und anstrengend sein kann.
Pflichtteilansprüche – Können sie umgangen werden?
Gerade bei großen Familien bekommt jedes Kind und der Ehepartner ein Pflichtteil des Erbens. Dieses ist gesetzlich geregelt und kann vom Vermächtnis nicht geschmälert werden. Sollte der Pflichtteil dennoch verkleinert werden, haben die Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen. Ansonsten wird das Vermächtnis den Pflichtteil angerechnet, wenn der Vermächtnisnehmer ein Pflichtteilsberechtigter ist. Weiterhin kann es dazu kommen, dass bestimmte Leistungen oder Gegenstände am Tag des Todes nicht mehr vorhanden sind. Gerade, wenn das Testament viele Jahre nicht verändert wurde oder Schickalsschläge eingetroffen sind, werden das eigene Vermögen oder Wertgegenstände leiden. Dies kann einen Nachteil für den Vermächtnisnehmer darstellen. Sollte ein vermachter Gegenstand nicht mehr vorhanden sein, gibt es keinen Anspruch auf Ersatzleistung in Form von Geld oder anderen wertvollen Gegenständen.
Vorausvermächtnis – Was ist das?
Bei einem Vorausvermächtnis vermacht der Erblasser einen oder mehreren Erben zusätzlich etwas. Hierbei wird das Vermächtnis nicht auf das Erbe angerechnet, solange es nicht den Pflichtteil eines gesetzlichen Erbens schmälert. Je nach Wunsch können mehrere Vorausvermächtnis erstellt werden. Ein wichtiger Punkt sind die Steuern. Wie beim normalen Erbe, fallen beim Vermächtnis die Erbschaftsteuer an. Die Steuerlast hat der Vermächtnisnehmer zu tragen, falls es im Testament nicht anders bestimmt wurde. Beim Erstellen des Vermächtnisses muss darauf geachtet werden, dass es unmissverständlich formuliert wurde. Ansonsten wird es nicht anerkannt und akzeptiert. Gleichermaßen wird das Vermächtnis als Teilungsanordnung verstanden.