Vorsorgevollmachten

Sich für eine Vorsorgevollmacht zu entscheiden, kann Vorteile haben. Damit kann nämlich, falls rechtzeitig abschlossen bewirkt werden, dass ein Verwandter dazu ermächtigt ist, im Sinne eines anderen Menschen handeln zu können. Allerdings können solche Vollmachten nur in die Wege geleitet werden, wenn der Betroffene nicht mehr dazu im Stande ist, sich wegen einer schweren Krankheit, oder Vergleichbarem dafür zu entscheiden. Die Meisten denken leider immer noch, dass es nur möglich ist, wichtige Entscheidungen durch den Ehegatten, oder auch die eigenen Kinder treffen zu lassen. Doch das ist leider nicht so. Allerdings sollte es schon soweit kommen, dass eine Person ausgewählt werden kann. Denn wenn keine angegeben wird, kann es sein, dass das Gericht einen Vormund zuweist. Dies ist in der Regel eine wildfremde Person.

Es ist daher sehr wichtig, sich für eine Vorsorgevollmacht zu entscheiden, weil nur somit der Partner, oder auch Dritter dazu in der Lage ist, sich um die eigenen Belange kümmern zu können. Wenn solch eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen wurde, kann dies verschiedene Auswirkungen haben. Demnach können Verwandte, oder dritte Personen auf das Konto der erkrankten Person zugreifen, oder sich um andere wichtige Dinge wie Rechnungen bezahlen kümmern.

Doch selbst die Anmeldung in einem Pflegeheim, oder wenn es sich um andere gesundheitliche Angelegenheiten handelt, ist es möglich, mit solch einer Vorsorgevollmacht handeln zu können. Handelt es sich um Immobilien, ist es ein wenig anders geregelt. Hierbei reicht es nicht aus, eine Vorsorgevollmacht vorzulegen. Mittels eines Notar kann aber dennoch alles rechtzeitig geregelt werden. Selbst wenn ein Kredit aufgenommen werden muss, welcher für die Bezahlung eines Grundstückes, oder Vergleichbares notwendig ist, kann eine solche Vollmacht ausreichen. Auch bei weiteren Erledigungen ist eine weitere Unterschrift durch den Notar nicht unbedingt erforderlich.

Doch Vorsicht!

Der Schein kann trügen. Selbst dann, wenn es vermutlich gar nicht notwendig ist, kann es dennoch dazu kommen, dass eine Bekräftigung sinnvoll ist. Es ist auch wichtig, dass die Vorsorgevollmachten rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Person, welche sich diese Vollmacht unterschreibt, sollte deshalb nicht zu alt sein, da sich dessen Meinungen im Laufe des Lebens ändern können. Es ist daher besser, all die Vollmachten zu kontrollieren, welche schon etwas in die Jahre gekommen sind.

Es reicht daher schon, wenn diese mit einer neueren Unterschrift versehen werden. Allerdings muss auch hierbei beachtet werden, dass diese Vollmacht individuell auf den Aussteller zugeschnitten ist. Am Besten ist es, wenn solch eine Vollmacht immer schriftlich abgeschlossen wird. Sonst gibt es in Sachen Vollmacht viel Spielraum. Um noch mal zusammenzufassen, für was nun eigentlich solch eine Befugnis gebraucht wird, kann folgender Satz helfen: Es handelt sich bei einer Befugnis, oder auch Vollmacht um eine Möglichkeit, die plötzlich erkrankte Person zu entlasten. All die Erledigungen, was auch persönliche Angelegenheiten betreffen kann, wie Kredite, oder ähnliche Geldgeschäfte, können mittels einer rechtzeitig abgeschlossenen Vollmacht-Erklärung bewirken, dass sich Dritte, oder die näheren Verwandten darum kümmern dürfen.

Damit ist das Wohlergehen der erkrankten Person weiterhin gegeben, besonders dann, wenn diese nicht mehr selbst entscheiden kann. Doch selbst, wenn keine dieser Vollmachten vorgelegt werden kann, gibt es noch eine weitere Alternative. Ein vom Amt bestellter Betreuer, meistens eine fremde Person, kann sich dann um diese Angelegenheiten kümmern. Es wird also niemand allein gelassen.

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